Überwachung auf Übereinstimmung mit den Plänen, Leistungsverzeichnissen, Verträgen und Angaben aus dem Bereich der künstlerischen und technischen Oberleitung
Einhaltung der technischen Regeln und der behördlichen Vorschreibungen
Direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmen
Örtliche Koordination aller Lieferungen und Leistungen
Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmessungen
Prüfung aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit
Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung der an der Planung und Bauüberwachung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute) mit
Feststellung von Mängeln und Gewährleistungsfristen
Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme an den entsprechenden Verfahren
Übergabe des Bauwerkes an den Bauherrn